Wer für das Gemeinwohl tätig ist, sollte der Gemeinschaft sagen: was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. (Quelle: Initiative Transparente Zivilgesellschaft – Selbstverpflichtung – Präambel)

„Die Währung dieses Sektors heißt Vertrauen: Vertrauen von öffentlichen und privaten Geldgebern, Mitarbeitern, Ehrenamtlichen oder Begünstigten in die Handlungsfähigkeit und Rechtschaffenheit von Organisationen, die für das Gemeinwohl tätig werden. Diese Vertrauensstellung gilt es zu bewahren und weiter auszubauen. Dafür ist Transparenz ein wichtiger Schlüssel […]Die Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Sie stellen diese Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz […]“

Initiative Transparente Zivilgesellschaft – Selbstverpflichtungserklärung

Wir, der INSPIRATA e.V., verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Website stellen:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründ-ungsjahr unserer Organisation:

INSPIRATA – Zentrum für mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung e.V.
Deutscher Platz 4, Eingang G
04103 Leipzig

Der INSPIRATA e.V. wurde gegründet im November 2008.

2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien):

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt:

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäfts- führung, Vorstand und Aufsichtsorgane):

Prof. Dr. Andreas Pretschner

Vereinsvorsitzender

Prof. Dr. Jürgen Vollmer

Stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister (komm.)

Marie Herrmann

Beisitzende

Dominik Becher

Beisitzender

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist):

Dayana Neumuth

Leiterin der Geschäftsstelle & Kuratorin für Bildung und Vermittlung

Die jährlich gegenüber der Mitgliederversammlung abgegebenen Berichte des Vereinsvorstandes werden jeweils nach der Jahreshauptversammlung auf unserer Homepage veröffentlicht.
Dabei umfassen diese Tätigkeitsberichte nicht denselben Zeitraum wie die Finanzberichte: der Finanzbericht wird für das Kalenderjahr erstellt und der Tätigkeitsbericht für die Zeit zwischen der vorigen und der jeweiligen Jahresmitgliederversammlung.

6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen MitarbeiterInnen:

7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen-/Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und/oder der Vermögensverwaltung:

Der Finanzbericht wird jeweils für das Kalenderjahr erstellt, der Tätigkeitsbericht bzw. Bericht des Vereinsvorstandes jeweils für die Zeit zwischen zwei Jahresmitgliederversammlungen. Der letzte Bericht ist somit gegenwärtig aus dem Jahr 2020.

8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz:

Der Finanzbericht wird jeweils für das Kalenderjahr erstellt, der Tätigkeitsbericht bzw. Bericht des Vereinsvorstandes jeweils für die Zeit zwischen zwei Jahresmitgliederversammlungen. Der letzte Bericht ist somit gegenwärtig aus dem Jahr 2020.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation:

Solche gesellschaftsrechtlichen Verbundenheiten bestehen bei uns nicht.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.

Entsprechende Zuwendungen waren in 2021:

  • Institutionelle Förderung durch die Stadt Leipzig in Höhe von 206.000 €
  • Zuschüsse der Agentur für Arbeit in Höhe von 48.797,37 €
  • BMBF Projektförderung MINT_AKTIV 38.000 €
  • Projektförderung MINT-Multiplikation / ExperiWatt des Ref. Beschäftigungspolitik Leipzig 32.785,71 € sowie 6.672,50 €

Demgegenüber standen in 2021 allein an Personal- und Raumkosten 217.448,01 €

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.

Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren Kassenprüfern kontrolliert.

Leipzig, 24.06.2022

Der Vorstand des INSPIRATA e.V.